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40 Verfahren Regionalplanung

2 Aktiv

Übersicht Beteiligungsverfahren

Regionalplanung Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte „Windenergiegebiete“ – für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz

Am 18.09.2025 hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte beschlossen, den Entwurf der Teilfortschreibung des RREP MS inklusive des Umweltberichts für die Öffentlichkeitsbeteiligung freizugeben. Gegenstand der Teilfortschreibung ist die Aktualisierung des Kapitels 6.5 „Energie“ des RREP MS von 2011 zu Windenergiegebieten. Ziel ist es bis 2027 einen Flächenbeitragswert für Vorranggebiete Windenergie von mindestens 1,4 % in der Planungsregion auszuweisen. Die öffentliche Auslegung des Beschlusses findet vom 13. Oktober bis 12. Dezember 2025 statt. In diesem Zeitraum wird die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen aufgefordert Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Hier geht’s zum Beteiligungsverfahren. Stellungnahmen können zudem beim Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte -Geschäftsstelle- Neustrelitzer Str. 121 in 17033 Neubrandenburg schriftlich abgegeben werden. Sofern bis zum 12. Dezember 2025 keine Stellungnahme abgegeben wird, wird davon ausgegangen, dass keine Informationen über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung und andere für die Abwägung zweckdienliche Informationen zum Entwurf gegeben werden. Die Abwägungsdokumentation zu den Stellungnahmen wird nach Abschluss des Verfahrens hier und unter www.region-seenplatte.de veröffentlicht. Zudem wird sie in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische-Seenplatte einsehbar sein.

Aktiv
13.10.2025 bis
12.12.2025
Regionalplanung Planungsverband Region Rostock
Raumentwicklungsprogramm für die Region Rostock – zweiter Entwurf

Zur Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock war im Januar 2024 ein erster Entwurf veröffentlicht worden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf überarbeitet. Stellungnahmen zum zweiten Entwurf können bis zum 8. Dezember 2025 • direkt auf dieser Webseite • per E-Mail an: beteiligung@afrlrr.mv-regierung.de • per Brief an die Geschäftsstelle des Planungsverbandes oder mündlich (zur Niederschrift) ebendort abgegeben werden. Nähere Informationen enthält die öffentliche Bekanntmachung des Planungsverbandes, die mit den Entwurfsunterlagen veröffentlicht ist. Das Raumentwicklungsprogramm trifft Festlegungen zur Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung. Unter anderem sind Vorranggebiete für die Erweiterung des Rostocker Seehafens, für Industrie- und Gewerbeansiedlungen, für die Rohstoffsicherung und für Windenergieanlagen sowie Trassen für den Ausbau von Straßen, Bahnstrecken und Leitungsnetzen geplant.

Aktiv
06.10.2025 bis
08.12.2025
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Bekanntmachung zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung über das weitere Verfahren der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011

Am 24.04.2024 hat die Verbandsversammlung beschlossen, den 4. Entwurf einschließlich Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung freizugeben. Gegenstand des 4. Entwurfs ist lt. Beschluss u.a. eine bis 2027 auszuweisende Windvorrangkulisse in Höhe von 2,1 % der Regionsfläche sowie Regelungen zur räumlichen Steuerung von Solarparks. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 19.06.2024 bis zum 15.09.2024 durchgeführt. Die Verbandsversammlung hat auf ihrer 74. Sitzung am 9. April 2025 beschlossen (Beschluss VV-03/25), die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Öffentlichkeitsbeteiligung und damit die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4 % bis 2027 auszurichten. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7 %, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1 % zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. Der Staffelungsbeschluss vom 24.04.2024 sowie alle weiteren auf 2,1 % Flächenausweisung abgestellten Beschlüsse wurden hiermit aufgehoben. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird anheimgestellt, zum Beschluss VV-03/25 Stellung zu nehmen. Die öffentliche Auslegung des Beschlusses findet vom 23. Juni bis 14. Juli 2025 statt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Hier geht’s zum Beteiligungsverfahren. Die Abwägungsdokumentation zu den Stellungnahmen wird auf den Internetseiten www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de veröffentlicht und ist in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg einsehbar. Thomas Beyer Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg

Beendet
23.06.2025 bis
14.07.2025
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Vorpommern
1. Beteiligung zum Entwurf 2024 für die Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP)

Die Planungsregion Vorpommern umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz. Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Die 1. Beteiligungsstufe wird gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz durchgeführt und gibt der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründungen Stellung zu nehmen. Die öffentlichen Stellen sind aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Stellungnahmen können bis zum 07. Oktober 2024 in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar: • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder • mündlich (zur Niederschrift) Weitere verfahrensbezogene Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Die Beteiligungsunterlagen sind hier einsehbar.

Beendet
07.08.2024 bis
07.10.2024
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011), seiner Begründung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die vierte Stufe des Beteiligungsverfahrens

Die Planungsregion Westmecklenburg umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP WM 2011 im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, der Speicherung und des Transports von Energie. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Darüber hinaus werden u.a. Festlegungen zu Solar- und Biogasanlagen sowie Geothermie getroffen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 15. September 2024 • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: energie4@afrlwm.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Wismarsche Straße 159, 19053 oder • mündlich (zur Niederschrift) abgegeben werden. Nähere verfahrensbezogene Informationen (u.a. zur Auslegung der Beteiligungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt.

Beendet
19.06.2024 bis
15.09.2024

Regionalplanung Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
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Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte „Windenergiegebiete“ – für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz

Am 18.09.2025 hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte beschlossen, den Entwurf der Teilfortschreibung des RREP MS inklusive des Umweltberichts für die Öffentlichkeitsbeteiligung freizugeben. Gegenstand der Teilfortschreibung ist die Aktualisierung des Kapitels 6.5 „Energie“ des RREP MS von 2011 zu Windenergiegebieten. Ziel ist es bis 2027 einen Flächenbeitragswert für Vorranggebiete Windenergie von mindestens 1,4 % in der Planungsregion auszuweisen. Die öffentliche Auslegung des Beschlusses findet vom 13. Oktober bis 12. Dezember 2025 statt. In diesem Zeitraum wird die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen aufgefordert Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Hier geht’s zum Beteiligungsverfahren. Stellungnahmen können zudem beim Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte -Geschäftsstelle- Neustrelitzer Str. 121 in 17033 Neubrandenburg schriftlich abgegeben werden. Sofern bis zum 12. Dezember 2025 keine Stellungnahme abgegeben wird, wird davon ausgegangen, dass keine Informationen über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung und andere für die Abwägung zweckdienliche Informationen zum Entwurf gegeben werden. Die Abwägungsdokumentation zu den Stellungnahmen wird nach Abschluss des Verfahrens hier und unter www.region-seenplatte.de veröffentlicht. Zudem wird sie in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische-Seenplatte einsehbar sein.

Aktiv
13.10.2025 bis 12.12.2025
Zum Beteiligungsverfahren
Regionalplanung Planungsverband Region Rostock
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Raumentwicklungsprogramm für die Region Rostock – zweiter Entwurf

Zur Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock war im Januar 2024 ein erster Entwurf veröffentlicht worden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf überarbeitet. Stellungnahmen zum zweiten Entwurf können bis zum 8. Dezember 2025 • direkt auf dieser Webseite • per E-Mail an: beteiligung@afrlrr.mv-regierung.de • per Brief an die Geschäftsstelle des Planungsverbandes oder mündlich (zur Niederschrift) ebendort abgegeben werden. Nähere Informationen enthält die öffentliche Bekanntmachung des Planungsverbandes, die mit den Entwurfsunterlagen veröffentlicht ist. Das Raumentwicklungsprogramm trifft Festlegungen zur Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung. Unter anderem sind Vorranggebiete für die Erweiterung des Rostocker Seehafens, für Industrie- und Gewerbeansiedlungen, für die Rohstoffsicherung und für Windenergieanlagen sowie Trassen für den Ausbau von Straßen, Bahnstrecken und Leitungsnetzen geplant.

Aktiv
06.10.2025 bis 08.12.2025
Zum Beteiligungsverfahren
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
...
Bekanntmachung zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung über das weitere Verfahren der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011

Am 24.04.2024 hat die Verbandsversammlung beschlossen, den 4. Entwurf einschließlich Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung freizugeben. Gegenstand des 4. Entwurfs ist lt. Beschluss u.a. eine bis 2027 auszuweisende Windvorrangkulisse in Höhe von 2,1 % der Regionsfläche sowie Regelungen zur räumlichen Steuerung von Solarparks. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 19.06.2024 bis zum 15.09.2024 durchgeführt. Die Verbandsversammlung hat auf ihrer 74. Sitzung am 9. April 2025 beschlossen (Beschluss VV-03/25), die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Öffentlichkeitsbeteiligung und damit die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4 % bis 2027 auszurichten. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7 %, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1 % zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. Der Staffelungsbeschluss vom 24.04.2024 sowie alle weiteren auf 2,1 % Flächenausweisung abgestellten Beschlüsse wurden hiermit aufgehoben. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird anheimgestellt, zum Beschluss VV-03/25 Stellung zu nehmen. Die öffentliche Auslegung des Beschlusses findet vom 23. Juni bis 14. Juli 2025 statt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Hier geht’s zum Beteiligungsverfahren. Die Abwägungsdokumentation zu den Stellungnahmen wird auf den Internetseiten www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de veröffentlicht und ist in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg einsehbar. Thomas Beyer Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg

Beendet
23.06.2025 bis 14.07.2025
Zum Beteiligungsverfahren
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Vorpommern
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1. Beteiligung zum Entwurf 2024 für die Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP)

Die Planungsregion Vorpommern umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz. Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Die 1. Beteiligungsstufe wird gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz durchgeführt und gibt der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründungen Stellung zu nehmen. Die öffentlichen Stellen sind aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Stellungnahmen können bis zum 07. Oktober 2024 in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar: • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder • mündlich (zur Niederschrift) Weitere verfahrensbezogene Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Die Beteiligungsunterlagen sind hier einsehbar.

Beendet
07.08.2024 bis 07.10.2024
Zum Beteiligungsverfahren
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
...
Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011), seiner Begründung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die vierte Stufe des Beteiligungsverfahrens

Die Planungsregion Westmecklenburg umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP WM 2011 im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, der Speicherung und des Transports von Energie. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Darüber hinaus werden u.a. Festlegungen zu Solar- und Biogasanlagen sowie Geothermie getroffen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 15. September 2024 • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: energie4@afrlwm.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Wismarsche Straße 159, 19053 oder • mündlich (zur Niederschrift) abgegeben werden. Nähere verfahrensbezogene Informationen (u.a. zur Auslegung der Beteiligungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt.

Beendet
19.06.2024 bis 15.09.2024
Zum Beteiligungsverfahren
Regionalplanung Planungsverband Region Rostock
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Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock – erster Entwurf

Die Region Rostock umfasst die Hansestadt und den Landkreis Rostock. Das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm soll bis zum Jahr 2035 gelten. Der Entwurf enthält Flächen zur Erweiterung des Rostocker Seehafens, Flächen für große Industrie und Gewerbeansiedlungen und für Windparks in der gesamten Region. Der Entwurf enthält auch Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden, den Freiraumschutz und für weitere Raumnutzungen, die von überörtlicher Bedeutung sind. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet und dann nochmals veröffentlicht. Mit dem zweiten Entwurf wird auch ein Umweltbericht herausgegeben, in dem die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet werden. Die Beschlussfassung über das neue Raumentwicklungsprogramm ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Beendet
22.01.2024 bis 01.03.2024
Zum Beteiligungsverfahren
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
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Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“

Hiermit werden Sie als Gemeinde bzw. als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu dem Vorentwurf Stand 27.11.2023 für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.55 Vorranggebiete für Windenergieanlagen der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

Beendet
15.01.2024 bis 18.04.2024
Zum Beteiligungsverfahren
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) einschließlich des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens

Am 26. Mai 2021 hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsver-bandes Westmecklenburg beschlossen, den Entwurf (Grobkonzept) über die allgemeinen Planungsabsichten zur Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freizugeben. Die Planungsregion (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Beendet
04.10.2022 bis 06.12.2022
zur Abwägungsdokumentation
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) einschließlich Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung

Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung. Mageblich erfolgt in dem Zusammenhang die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht-zentralen Orten im Geltungsbereich des Planungsverbandes.

Beendet
31.08.2021 bis 02.11.2021
zur Abwägungsdokumentation
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
...
Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) sowie des Entwurfs des Umweltberichtes für die dritte Beteiligungsstufe

Am 26. Mai 2021 hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsver-bandes Westmecklenburg beschlossen, den im Ergebnis der Abwgung zur zweiten Stufe des Beteiligungsverfahrens aktualisierten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie sowie den aktualisierten Entwurf des Umweltberichtes für die dritte Beteiligungsstufe für die Planungsregion freizugeben. Die Planungsregion Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Beendet
31.08.2021 bis 02.11.2021
zur Abwägungsdokumentation