1. Beteiligung zum Entwurf 2024 für die Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP)

Die Planungsregion Vorpommern umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz.

Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie.

Die 1. Beteiligungsstufe wird gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz durchgeführt und gibt der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründungen Stellung zu nehmen. Die öffentlichen Stellen sind aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

Stellungnahmen können bis zum 07. Oktober 2024 in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:
• direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung)
• per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de
• schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder
• mündlich (zur Niederschrift)

Weitere verfahrensbezogene Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Die Beteiligungsunterlagen sind hier einsehbar.