Bekanntmachung zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung über das weitere Verfahren der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011

Am 24.04.2024 hat die Verbandsversammlung beschlossen, den 4. Entwurf einschließlich Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung freizugeben. Gegenstand des 4. Entwurfs ist lt. Beschluss u.a. eine bis 2027 auszuweisende Windvorrangkulisse in Höhe von 2,1 % der Regionsfläche sowie Regelungen zur räumlichen Steuerung von Solarparks. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 19.06.2024 bis zum 15.09.2024 durchgeführt.

Die Verbandsversammlung hat auf ihrer 74. Sitzung am 9. April 2025 beschlossen (Beschluss VV-03/25), die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Öffentlichkeitsbeteiligung und damit die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4 % bis 2027 auszurichten. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7 %, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1 % zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. Der Staffelungsbeschluss vom 24.04.2024 sowie alle weiteren auf 2,1 % Flächenausweisung abgestellten Beschlüsse wurden hiermit aufgehoben. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird anheimgestellt, zum Beschluss VV-03/25 Stellung zu nehmen.

Die öffentliche Auslegung des Beschlusses findet vom 23. Juni bis 14. Juli 2025 statt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Hier geht’s zum Beteiligungsverfahren.

Die Abwägungsdokumentation zu den Stellungnahmen wird auf den Internetseiten www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de veröffentlicht und ist in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg einsehbar.

Thomas Beyer

Vorsitzender des
Regionalen Planungsverbandes
Westmecklenburg