B-Online Beteiligungsserver MV
Das Mitgestalten und aktive Einbringen in Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern Einfluss zu nehmen und ihre Interessen zu vertreten.
51 Beteiligungsverfahren
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Landesplanung
Die Landesplanung setzt Leitplanken für die räumliche Entwicklung, indem Strategien, Leitbilder und Ziele für eine nachhaltige Entwicklung erarbeitet und Festlegungen hierzu getroffen werden.
Regionalplanung
Die Regionalplanung untersetzt die in der Landesplanung getroffenen Festlegungen für die Planungsregion und trifft detailliertere Festlegungen zu deren räumlicher Entwicklung.
Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen
Das Raumordnungsverfahren bzw. die Raumverträglichkeitsprüfung ist ein staatliches Instrument zur Prüfung der Raumverträglichkeit einzelner Maßnahmen und Vorhaben anhand der Festlegungen der Landes- und Regionalplanung
Aktuelle Beteiligungsverfahren
1. Beteiligung zum Entwurf 2024 für die Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP)
Die Planungsregion Vorpommern umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz. Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Die 1. Beteiligungsstufe wird gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz durchgeführt und gibt der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründungen Stellung zu nehmen. Die öffentlichen Stellen sind aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Stellungnahmen können bis zum 07. Oktober 2024 in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar: • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder • mündlich (zur Niederschrift) Weitere verfahrensbezogene Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Die Beteiligungsunterlagen sind hier einsehbar.
Beendet |
07.08.2024 bis |
07.10.2024 |
Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011), seiner Begründung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die vierte Stufe des Beteiligungsverfahrens
Die Planungsregion Westmecklenburg umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP WM 2011 im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, der Speicherung und des Transports von Energie. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Darüber hinaus werden u.a. Festlegungen zu Solar- und Biogasanlagen sowie Geothermie getroffen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 15. September 2024 • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: energie4@afrlwm.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Wismarsche Straße 159, 19053 oder • mündlich (zur Niederschrift) abgegeben werden. Nähere verfahrensbezogene Informationen (u.a. zur Auslegung der Beteiligungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt.
Beendet |
19.06.2024 bis |
15.09.2024 |
Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock – erster Entwurf
Die Region Rostock umfasst die Hansestadt und den Landkreis Rostock. Das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm soll bis zum Jahr 2035 gelten. Der Entwurf enthält Flächen zur Erweiterung des Rostocker Seehafens, Flächen für große Industrie und Gewerbeansiedlungen und für Windparks in der gesamten Region. Der Entwurf enthält auch Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden, den Freiraumschutz und für weitere Raumnutzungen, die von überörtlicher Bedeutung sind. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet und dann nochmals veröffentlicht. Mit dem zweiten Entwurf wird auch ein Umweltbericht herausgegeben, in dem die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet werden. Die Beschlussfassung über das neue Raumentwicklungsprogramm ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Beendet |
22.01.2024 bis |
01.03.2024 |
Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“
Hiermit werden Sie als Gemeinde bzw. als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu dem Vorentwurf Stand 27.11.2023 für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.55 Vorranggebiete für Windenergieanlagen der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.
Beendet |
15.01.2024 bis |
18.04.2024 |
Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "Netzverstärkung Pasewalk-Güstrow im Abschnitt Siedenbrünzow-Güstrow“
Die 50Hertz Transmission GmbH plant die Umsetzung des Vorhabens „Netzverstärkung Pasewalk – Güstrow; Höchstspannungsleitung Güstrow – Siedenbrünzow – Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow – Pasewalk/Nord – Pasewalk; Drehstrom Netzspannung 380 kV“. Das Vorhaben umfasst die Ertüchtigung der 220 kV-Bestandsleitung auf 380 kV als Ersatzneubau und den Neubau eines Umspannwerks (UW) im Suchraum Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow. Das Vorhaben ist im Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (Stand Januar 2022) als P216 und im aktuellen Bundesbedarfsplan (Anlage zu § 1 Abs. 1 BBPlG) aufgeführt. Für das Vorhaben im Abschnitt Siedenbrünzow - Güstrow ist die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) erforderlich. Mit der Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung wurde das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte von der obersten Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Infrastruktur und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 5 beauftragt. Ziel der Raumverträglichkeitsprüfung ist, gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ROG die zu erwartenden raumbedeutsamen Auswirkungen und möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens zu bewerten und gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 ROG das Ergebnis der Prüfung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme dem Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH zu übermitteln. Hiermit wird die Öffentlichkeit gemäß § 15 Absatz 3 ROG frühzeitig beteiligt und ihr Gelegenheit gegeben, zu dem oben genannten Vorhaben möglichst in elektronischer Form Stellungnahmen abzugeben. Zusätzlich liegen die Verfahrensunterlagen auch analog (in Papierform) zur Einsicht während der Dienststunden im Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 121, 17033 Neubrandenburg aus. Um telefonische Terminvereinbarung unter 0385 588 89300 wird gebeten. Jedermann kann innerhalb der Auslegungsfrist, also bis zum 31.01.2024, Stellungnahmen zum oben genannten Vorhaben vorzugsweise in elektronischer Form per E-Mail senden an poststelle@afrlms.mv-regierung.de oder per Post senden an: Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte Neustrelitzer Str. 121 17033 Neubrandenburg
Beendet |
01.11.2023 bis |
31.01.2024 |
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Vorpommern
1. Beteiligung zum Entwurf 2024 für die Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP)Die Planungsregion Vorpommern umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz. Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Die 1. Beteiligungsstufe wird gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz durchgeführt und gibt der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründungen Stellung zu nehmen. Die öffentlichen Stellen sind aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Stellungnahmen können bis zum 07. Oktober 2024 in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar: • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder • mündlich (zur Niederschrift) Weitere verfahrensbezogene Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Die Beteiligungsunterlagen sind hier einsehbar.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011), seiner Begründung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die vierte Stufe des BeteiligungsverfahrensDie Planungsregion Westmecklenburg umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP WM 2011 im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, der Speicherung und des Transports von Energie. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Darüber hinaus werden u.a. Festlegungen zu Solar- und Biogasanlagen sowie Geothermie getroffen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 15. September 2024 • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: energie4@afrlwm.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Wismarsche Straße 159, 19053 oder • mündlich (zur Niederschrift) abgegeben werden. Nähere verfahrensbezogene Informationen (u.a. zur Auslegung der Beteiligungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt.
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Regionalplanung Planungsverband Region Rostock
Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock – erster EntwurfDie Region Rostock umfasst die Hansestadt und den Landkreis Rostock. Das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm soll bis zum Jahr 2035 gelten. Der Entwurf enthält Flächen zur Erweiterung des Rostocker Seehafens, Flächen für große Industrie und Gewerbeansiedlungen und für Windparks in der gesamten Region. Der Entwurf enthält auch Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden, den Freiraumschutz und für weitere Raumnutzungen, die von überörtlicher Bedeutung sind. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet und dann nochmals veröffentlicht. Mit dem zweiten Entwurf wird auch ein Umweltbericht herausgegeben, in dem die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet werden. Die Beschlussfassung über das neue Raumentwicklungsprogramm ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“Hiermit werden Sie als Gemeinde bzw. als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu dem Vorentwurf Stand 27.11.2023 für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.55 Vorranggebiete für Windenergieanlagen der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "Netzverstärkung Pasewalk-Güstrow im Abschnitt Siedenbrünzow-Güstrow“Die 50Hertz Transmission GmbH plant die Umsetzung des Vorhabens „Netzverstärkung Pasewalk – Güstrow; Höchstspannungsleitung Güstrow – Siedenbrünzow – Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow – Pasewalk/Nord – Pasewalk; Drehstrom Netzspannung 380 kV“. Das Vorhaben umfasst die Ertüchtigung der 220 kV-Bestandsleitung auf 380 kV als Ersatzneubau und den Neubau eines Umspannwerks (UW) im Suchraum Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow. Das Vorhaben ist im Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (Stand Januar 2022) als P216 und im aktuellen Bundesbedarfsplan (Anlage zu § 1 Abs. 1 BBPlG) aufgeführt. Für das Vorhaben im Abschnitt Siedenbrünzow - Güstrow ist die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) erforderlich. Mit der Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung wurde das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte von der obersten Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Infrastruktur und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 5 beauftragt. Ziel der Raumverträglichkeitsprüfung ist, gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ROG die zu erwartenden raumbedeutsamen Auswirkungen und möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens zu bewerten und gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 ROG das Ergebnis der Prüfung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme dem Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH zu übermitteln. Hiermit wird die Öffentlichkeit gemäß § 15 Absatz 3 ROG frühzeitig beteiligt und ihr Gelegenheit gegeben, zu dem oben genannten Vorhaben möglichst in elektronischer Form Stellungnahmen abzugeben. Zusätzlich liegen die Verfahrensunterlagen auch analog (in Papierform) zur Einsicht während der Dienststunden im Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 121, 17033 Neubrandenburg aus. Um telefonische Terminvereinbarung unter 0385 588 89300 wird gebeten. Jedermann kann innerhalb der Auslegungsfrist, also bis zum 31.01.2024, Stellungnahmen zum oben genannten Vorhaben vorzugsweise in elektronischer Form per E-Mail senden an poststelle@afrlms.mv-regierung.de oder per Post senden an: Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte Neustrelitzer Str. 121 17033 Neubrandenburg
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) einschließlich des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die zweite Stufe des BeteiligungsverfahrensAm 26. Mai 2021 hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsver-bandes Westmecklenburg beschlossen, den Entwurf (Grobkonzept) über die allgemeinen Planungsabsichten zur Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freizugeben. Die Planungsregion (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) einschließlich Festlegung des Untersuchungsrahmens der UmweltprüfungGegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung. Mageblich erfolgt in dem Zusammenhang die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht-zentralen Orten im Geltungsbereich des Planungsverbandes.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) sowie des Entwurfs des Umweltberichtes für die dritte BeteiligungsstufeAm 26. Mai 2021 hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsver-bandes Westmecklenburg beschlossen, den im Ergebnis der Abwgung zur zweiten Stufe des Beteiligungsverfahrens aktualisierten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie sowie den aktualisierten Entwurf des Umweltberichtes für die dritte Beteiligungsstufe für die Planungsregion freizugeben. Die Planungsregion Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
Entwurf für 4. Beteiligungsstufe zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ für die 4. BeteiligungsstufeAm 19. April 2021 hat die 53. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte beschlossen, den aktualisierten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte, Programmsatz 6.5 5 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen und Ergänzung des Kapitels 7 sowie den aktualisierten Entwurf des Umweltberichts für die vierte Beteiligungsstufe freizugeben. Es handelt sich dabei um die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen als Ziele der Raumordnung in der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Zielnetzplanung Westmecklenburg im Rahmen der Weiterentwicklung des Regionalen RadverkehrskonzeptesIn einer Selbstverpflichtungserklrung haben sich die Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes 2019 dazu bekannt, die Rahmenbedingungen für den Radverkehr in Alltag und Freizeit grundlegend zu verbessern und damit den Radverkehrsanteil in der Planungsregion Westmecklenburg zu steigern. Im Radverkehr wird die Nachfrage maßgeblich vom Angebot beeinflusst Ein gutes und attraktives Radwegenetz mit einer entsprechenden flankierenden Infrastruktur steigert die Nutzung des Fahrrads bzw. den Radverkehrsanteil. D.h. es geht um eine sog. angebotsorientierte Planung, die der zunehmenden Nutzung stets ein Stck voraus ist. Der Regionale Planungsverband hat sich daher die konzeptionelle und umsetzungsorientierte Fortschreibung des Radwegekonzeptes Westmecklenburg aus 2009 vorgenommen. Fachlich wird der Prozess durch die Geschftsstelle des RPV und die AG Radverkehr des Planungsverbandes begleitet.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Vorpommern
5. Beteiligung zu raumbedeutsamen Abwägungsergebnissen gemäß Entwurf 2020 der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern – Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen für die Eignungsgebiete für WindenergieanlagenDie nach der 4. Öffentlichkeitsbeteiligung berarbeiteten Entwrfe der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und des Umweltberichts wurden von der Verbandsversammlung am 16. Juni 2020 beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, für raumbedeutsame Abwgungsergebnisse eine 5. Beteiligung durchzuführen. Die 5. Beteiligung bezieht sich ausschlielich auf die 19 Eignungsgebiete, an denen raumbedeutsame Flchenvernderungen im Ergebnis des 4. Beteiligungsverfahrens vorgenommen wurden sowie auf die Begrndung der einzelnen Kriterien für die Ausweisung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen.
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Regionalplanung Planungsverband Region Rostock
Zweite Beteiligungsstufe zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Region Rostock (früher Mittleres Mecklenburg/Rostock) – Kapitel Stadt-Umland-RaumAm 24. April 2019 hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Rostock beschlossen, für den berarbeiteten Entwurf das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Öffentlichen Stellen zu eröffnen. Inhalt der Fortschreibung ist die nachrichtliche bernahme der Abgrenzung des Stadt-Umland-Raumes basierend auf dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern LEP M-V vom Juni 2016 und die Aufnahme ergnzender Regelungen zur Wohnbauentwicklung in Kommunen ohne zentralrtlichen Status im Stadt-Umland-Raum sowie zur Aufstellung bzw. Fort-schreibung des Stadt-Umland-Konzeptes. Zum Stadt-Umland-Raum gehren neben Hanse- und Universittsstadt Rostock die Gemeinden Admannshagen-Bargeshagen, Bentwisch, Broderstorf, Dummerstorf, ElmenhorstLichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Mnchhagen, Nienhagen, Papendorf, Plchow, Poppendorf, Roggentin, Rvershagen, Stbelow und Ziesendorf.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) sowie des Entwurfs des Umweltberichtes (zweite Stufe)Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat beschlossen, das Kapitel 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungs-programms Westmecklenburg fortzuschreiben. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie zur rumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, des Transports und der Speicherung von Energie. Mageblich erfolgt in dem Zusammenhang eine Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.
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Regionalplanung Planungsverband Region Rostock
Beteiligungsverfahren zum dritten Entwurf der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogrammes Region Rostock (früher: Mittleres Mecklenburg/Rostock) – Kapitel Energie einschließlich Windenergiem Rahmen der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Rostock am 29.11.2018 beschlossen, für den überarbeiteten, dritten Entwurf des Energiekapitels das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Öffentlichen Stellen zu eröffnen. Der Entwurf enthält insbesondere die geplanten Vorranggebiete für Windenergieanlagen sowie weitere Festlegungen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und zum Ausbau der Leitungsnetze.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Vorpommern
Entwurf 2018 der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern – Raumordnerische Festlegungen für die WindenergienutzungZiel der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern ist die Ausweisung neuer Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sowie die Sicherung der Teilhabe der Brgerinnen und Brger sowie Gemeinden am Ausbau der Windenergienutzung. Zu den Entwrfen 2018 der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und des Umweltberichts knnen gem 7 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern alle Personen, die von den Planungen betroffen sein knnen, alle Behrden und sonstigen ffentlichen Stellen, insbesondere auch die kommunalen Gebietskrperschaften, Stellung nehmen.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionaklen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ für die 3. BeteiligungsstufeAm 18. Juni 2018 hat die 49. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte beschlossen, den Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte, Programmsatz 6.5 5 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen und Ergänzung des Kapitels 7 sowie den Entwurf des Umweltberichts für die dritte Beteiligungsstufe freizugeben.
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Regionalplanung Planungsverband Region Rostock
Beteiligungsverfahren zum Ersten Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mittleres Mecklenburg/Rostock – Kapitel Stadt-Umland-RaumAm 05. Juni 2018 hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Rostock beschlossen das Regionale Raumentwicklungsprogramm im Kapitel Stadt-Umland-Raum fortzuschreiben und für den ersten Entwurf das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 1 und 2 des Raumordnungsgesetzes zu eröffnen.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Vorpommern
Drittes Beteiligungsverfahren der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern, Entwurf 2017 - Raumordnerische Festlegungen für die WindenergienutzungMit der Zweiten Änderng des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (nachfolgend auch "RREP Vorpommern") reagiert der Regionale Planungsverband Vorpommern auf die Herausforderungen der Energiewende. Die Zweite Änderung betrifft sowohl fir Flächenausweisungen als auch die inhaltlichen Festlegungen zu Eignungsgebieten für Windenergie.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Raumordnungsverfahren "Wittenburg Village" in der Stadt Wittenburg, Landkreis Ludwigslust-ParchimDie Wittenburg Village GmbH plant in Ergänzung zu dem durch das „Alpincenter Hamburg-Wittenburg“ touristisch vorgeprägten Standort die Realisierung des Vorhabens „Wittenburg Village“. Der Vorhabenstandort befindet sich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Wittenburg an der A 24. Das Vorhaben setzt sich aus den folgenden fünf Bausteinen zusammen: Baustein 1: Errichtung eines Factory-Outlet-Centers (FOC) Baustein 2: Erweiterung des bestehenden Hotels Baustein 3: Errichtung eines Feriendorfes Baustein 4: Errichtung von Spiel- und Sportanlagen und Anlagen für Outdoor-Aktivitäten Baustein 5: Errichtung eines Schwimmbades. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg hat im Rahmen der Vorbereitung des Vorhabens ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Landesplanungsgesetz durchgeführt und darin geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen beeinflusst werden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen: Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Wismarsche Straße 159 19053 Schwerin Telefon: 0385-58889-160 Telefax: 0385-58889-190 E-Mail: poststelle@afrlwm.mv-regierung.de In das Raumordnungsverfahren integriert wurde auf Antrag der Stadt Wittenburg ein Zielabweichungsverfahren (ZAV) für den Vorhabenbaustein FOC. Das ZAV wurde von der Obersten Landesplanungsbehörde (Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V) durchgeführt. Im Ergebnis des ZAV wurde mit Zielabweichungsbescheid vom 13.12.2017 festgestellt, dass eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung zugelassen wird. Die Ergebnisse des Zielabweichungsbescheides wurden in die Landesplanerische Beurteilung des Raumordnungsverfahrens integriert. Nähere Informationen zum ZAV können über die Oberste Landesplanungsbehörde bezogen werden. Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-8099 E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Regionalplanung Planungsverband Region Rostock
Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes – Kapitel Energie einschließlich Windenergie - Ergänzung zum zweiten EntwurfAnpassung und Aufhebung alter Eignungsgebiete für Windenergieanlagen - Im Jahr 1999 hat der Planungsverband erstmals Eignungsgebiete für Windenergieanlagen festgelegt. Viele alte Windenergieanlagen in diesen Gebieten werden in den nächsten Jahren durch neue, größere Anlagen ersetzt. Für größere Anlagen sollen auch größere Schutzabstände zu den Wohnorten eingehalten werden. Die 1999 festgelegten Eignungsgebiete werden deshalb überprüft und neu abgegrenzt. Einige Eignungsgebiete sollen ganz aufgehoben werden. Dazu liegt jetzt ein erster Planentwurf vor.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Vorpommern
Zweites Beteiligungsverfahren zur Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern, Entwurf 2015 - Raumordnerische Festlegungen für die WindenergienutzungMit der Zweiten Änderng des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern reagiert der Regionale Planungsverband Vorpommern auf die Herausforderungen der Energiewende. Die Zweite Änderung betrifft sowohl fir Flächenausweisungen als auch die inhaltlichen Festlegungen zu Eignungsgebieten für Windenergie.
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Landesplanung Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg VorpommernDie Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes haben sich seit Inkrafttreten des Landesraumentwicklungsprogramms1 2005 deutlich verändert. Herausforderungen haben sich teils zugespitzt, teils abgeschwächt, neue sind hinzugekommen. Die heutigen Rahmenbedingungen sowie geänderte rechtliche Grundlagen erfordern die Fortschreibung des Programms,dem wird mit dem vorliegenden Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern Rechnung tragen.
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Vorpommern
Raumordnungsverfahren "Landschaftspark am Bodden" auf der Halbinsel PütnitzEine 232 ha große Teilfläche des ca. 550 ha großen ehemaligen Militärflugplatzes auf der Halbinsel Pütnitz soll in den nächsten Jahren zu touristischen Zwecken entwickelt werden. Die Stadt Ribnitz-Damgarten als Vorhabenträger plant ein Ferienresort mit dem Arbeitstitel "Landschaftspark am Bodden" und einer Beherbergungskapazität von bis zu 3.500 Betten. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat für das Vorhabens ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Landesplanungsgesetz durchgeführt und darin geprüft, ob es mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen beeinflusst werden, und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Im Ergebnis sieht die Landesplanerischen Beurteilung eine Beschränkung des touristischen Vorhabens auf eine Gesamtfläche von max. 232 ha mit einer Kapazität von max. 2.800 Betten (einschließlich der Golfvillen eines erweiterten Golfparcours), max. 120 Bootsliegeplätzen und einem Golfparcours mit 2 x 9 Loch-Spielbahnen vor. In das Raumordnungsverfahren war die Öffentlichkeit einbezogen. Es wurde am 4. Oktober 2016 mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern Am Gorzberg, Haus 8 17489 Greifswald Telefon: 03834 514939-0 Telefax: 03834 514939-70 E-Mail: poststelle@afrlvp.mv-regierung.de
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "RH2-PTG / LINK Neubrandenburg" (Windenergienutzung)Die WIND-WASSERSTOFF-projekt GmbH & Co. KG (WIWA-projekt) als Teil der Firmengruppe WINDprojekt mit Sitz in Börgerende plant im Rahmen eines Energieinfrastrukturvorhabens im Großraum Neubrandenburg die Errichtung eines Energieinfrastrukturknotens. Im Rahmen des Gesamtprojektes sollen u.a. auch Windenergieanlagen errichtet werden. Zur Vorbereitung des Vorhabens wurde ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-8099 E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
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Regionalplanung Planungsverband Region Rostock
Beteiligungsverfahren zum Zweiten Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mittleres Mecklenburg/Rostock – Kapitel Energie einschließlich WindenergieIm Rahmen der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes – Kapitel Energie einschließlich Windenergie – hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Rostock am 05.05.2014 beschlossen, für den überarbeiteten, zweiten Entwurf das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen öffentlichen Stellen nach den §§ 7 und 9 des Landesplanungsgesetzes M-V zu eröffnen. Vom 11. März bis zum 13. Mai 2013 hatte der erste Entwurf öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurde den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 300 Stellungnahmen zum Entwurf sind eingegangen. Die darin enthaltenen Hinweise und Anregungen wurden vom Planungsverband ausgewertet. Daraufhin wurde der Entwurf überarbeitet.
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Landesplanung Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg VorpommernDie Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes haben sich seit Inkrafttreten des Landesraumentwicklungsprogramms1 2005 deutlich verändert. Herausforderungen haben sich teils zugespitzt, teils abgeschwächt, neue sind hinzugekommen. Die heutigen Rahmenbedingungen sowie genderte rechtliche Grundlagen erfordern die Fortschreibung des Programms, dem wird mit dem vorliegenden Landesraumentwicklungsprogramm MecklenburgVorpommern Rechnung tragen.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Vorpommern
Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern - Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen für die Eignungsgebiete für WindenergieanlagenDie Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern hat am 8. Januar 2014 den Entwurf der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern zur Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen für die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen beschlossen. Gemäß § 9 Abs. 3 und § 7 Abs. 2 Landesplanungsgesetz M-V ist der Entwurf der betroffenen Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen frühzeitig bekannt zu geben.
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
Vorentwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte zu Programmsatz 6.5(5) "Eignungsgebiete für Windenergieanlagen" sowie Ergänzung des Kapitels 7 "Strategien der Umsetzung"Vorentwurf für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte vom 15. Juni 2011, Programmsatz 6.5 (5) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ und Kapitel 7.4
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Kommunales Windparkprojekt Alt Zachun – Bandenitz – Holthusen – SülstorfDie Naturwind Schwerin GmbH plant gemeinsam mit der Mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Tochter des regionalen Energieversorgungsunternehmen WEMAG AG) die Errichtung und den Betrieb von 19 Windenergieanlagen mit einer Leistung von je 3,3 MW und einer Gesamthöhe von je 197,3 m. Die Kommunal- und Bürgerbeteiligung stellt eine wesentliche Besonderheit des Vorhabens dar. Die Windenergieanlagen sollen zwischen den Ortslagen Sülstorf im Osten, Alt Zachun im Süden, Besendorf im Westen und Lehmkuhlen im Norden errichtet werden. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg hat im Rahmen der Vorbereitung des Vorhabens ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Landesplanungsgesetz durchgeführt und darin geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen beeinflusst werden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Ferner wurde ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 5 Abs. 6 Landesplanungsgesetz durchgeführt. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Im Zielabweichungsverfahren wurde ein Bescheid gegenüber dem Vorhabenträger erlassen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Wismarsche Straße 159 19053 Schwerin Telefon: 0385-58889-160 Telefax: 0385-58889-190 E-Mail: poststelle@afrlwm.mv-regierung.de
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Regionalplanung Planungsverband Region Rostock
Beteiligungsverfahren zum Ersten Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mittleres Mecklenburg/Rostock – Kapitel Energie einschließlich WindenergieZur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes – Kapitel Energie einschließlich Windenergie – hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Rostock am 28.01.2013 beschlossen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen öffentlichen Stellen nach den §§ 7 und 9 des Landesplanungsgesetzes M-V zu eröffnen.
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Vorpommern
Erweiterung der Hafenbetriebs- und Ferienanlage "Marina Neuhof" im Landkreis Vorpommern-RügenDie am südlichen Strelasund gelegene Marina mit derzeit 120 Liegeplätzen im Ortsteil Neuhof der Gemeinde Sundhagen soll auf knapp 300 Liegeplätze erweitert werden. Neu entstehen sollen außerdem weitere Winterliegeplätze, maritimes Gewerbe, Service-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, eine Segelschule mit Jugendgästehaus (ca. 100 Betten) sowie 23 Ferienwohnungen und 8 eingeschossige Ferienhäuser. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat im Rahmen der Vorbereitung des Vorhabens ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Landesplanungsgesetz durchgeführt und darin geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen beeinflusst werden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern Am Gorzberg, Haus 8 17489 Greifswald Telefon: 03834 514939-0 Telefax: 03834 514939-70 E-Mail: poststelle@afrlvp.mv-regierung.de Geschäftszeiten: Montag 8-12 Uhr, 13-15 Uhr Dienstag 8-12 Uhr, 13-17.30 Uhr Mittwoch 8-12 Uhr, 13-15 Uhr Donnerstag 8-12 Uhr, 13-15.30 Uhr Freitag 8-11 Uhr
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Planungsverband Region Rostock
Schweinemastanlage Suckwitz im Landkreis RostockHerr Thomas Schulz, Lohmen, plant im Außenbereich zwischen den Ortslagen Suckwitz und Oldenstorf, südlich der Landesstraße L 11, in der Gemarkung Suckwitz, Flur 2, auf dem Flurstück 94/1 den Neubau einer Schweinemastanlage mit 7.936 Tierplätzen für Mastschweine im Gewichtsbereich von 27 bis 110 kg. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock hat für das Vorhabens ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Landesplanungsgesetz durchgeführt und darin geprüft, ob es mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen beeinflusst werden, und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. In das Raumordnungsverfahren war die Öffentlichkeit einbezogen. Es wurde am 05.02.2016 abgeschlossen. Das Ergebnis, die Landesplanerische Beurteilung, wird hiermit zur Kenntnis gegeben. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock Landesbehördenzentrum Erich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock Telefon: 0381 33189-450 Telefax: 0381 33189-470 E-Mail: poststelle@afrlrr.mv-regierung.de Schäde Amtsleiter
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Schweinezuchtanlage Passee im Kreis NordwestmecklenburgDie BLL GmbH & Co. Agrar KG mit Sitz in Glasin (Vorhabenträgerin) plant die Errichtung einer Schweinezuchtanlage bei Passee im Landkreis Nordwestmecklenburg. Die Anlage soll die Kapazität von 2 893 Sauen- / Abferkel- / Eberplätzen, 576 Jungsauenaufzuchtplätzen und 10 080 Absatzferkelplätzen besitzen. Der Standort der geplanten Schweinezuchtanlage befindet sich ca. 490 m südwestlich der Ortslage Passee und ca. 660 m westlich von Goldberg an der L10. Die Fläche wird gegenwärtig als Acker genutzt. Das Investitionsvolumen für die Schweinezuchtanlage und deren Erschließung soll ca. 3,6 Millionen Euro betragen. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg führt für dieses Vorhaben ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 des Landesplanungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern durch. Zielstellung des Raumordnungsverfahrens ist es, die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens zu beurteilen. Dabei wird geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen oder Vorhaben beeinflusst werden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Wismarsche Straße 159 19053 Schwerin Telefon: 0385-58889-160 Telefax: 0385-58889-190 E-Mail: poststelle@afrlwm.mv-regierung.de
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Vorpommern
Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern - Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergie AltefährDer Entwurf der Ersten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern wurde von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern am 6. März 2012 beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, gemäß § 9 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 Landesplanungsgesetz M-V ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Alle Personen, die von den Planungen betroffen sein können, und alle Behörden und sonstigen öffentlich Stellen können zu dem Entwurf der Ersten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern mit dazugehörigem Umweltbericht Stellung nehmen.
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Hähnchenmastanlage Gallin
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Beendet |
24.10.2011 bis 25.11.2011 |
Beendet |
10.06.2011 bis 24.06.2011 |
zur Abwägungsdokumentation |
Netzanbindung Offshore-Windpark (OWP) Arcadis Ost 1
Das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Netzanbindung des Offshore-Windparks Arcadis Ost 1" wurde mit landesplanerischer Beurteilung vom 15.06.2011 abgeschlossen. Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat sich die Trassenführung Off. III - West 1 - G - Ost 2 (Off. III - Off. III.0/Off.III.1/Off.III.2 - K.0/K.1/K.2 - K - Off. VII - K - M - N - G - H - Off. IV - I - J) gemäß den Antragsunterlagen durchgesetzt. Logo der 50Hertz Transmission GmbHDetails anzeigen Über Details können Sie sich über nachfolgenden Link umfassend informieren. Die "Landesplanerische Beurteilung" beinhaltet das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens in textlicher Form. In den Kartendarstellungen können die raumgeordnete Vorzugstrasse sowie die weiteren im Raumordnungsverfahren untersuchten Trassenvarianten betrachtet werden. Für den Windpark Arcadis Ost 1 selbst wurde am 01.04.2011 das Raumordnungsverfahren eröffnet. Das Beteiligungsverfahren ist bereits abgeschlossen. Das Ergebnis wird im Herbst dieses Jahres erwartet.
Beendet |
01.04.2011 bis 15.06.2011 |
Offshore-Windpark "ARCADIS Ost 1"
Die KNK Wind GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Bau eines Offshore-Windparks in der deutschen Ostsee innerhalb der 12-Seemeilenzone Mecklenburg-Vorpommerns. Die Oberste Landesplanungsbehörde hat für dieses Vorhaben ein Raumordnungsverfahren gemäß §15 des Landesplanungsgesetzes durchgeführt. Gegenstand des Raumordnungsverfahrens war ein Windpark mit insgesamt 70 Windenergieanlagen und einer Leistung von ca. 350 Megawatt. Der Standort ist für ein Gebiet ca. 19 km nördlich der Insel Rügen geplant. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Referat 420 19048 Schwerin E-Mail: olaf.fiesel@em.mv-regierung.de
Beendet |
01.04.2011 bis 02.05.2011 |
Netzanbindung Offshore-Windpark "Beta Baltic"
Der Windpark "Beta Baltic" soll in den nächsten Jahren östlich der Insel Fehmarn im Küstenmeer des Landes Schleswig-Holstein entstehen. 50 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 115 bis 125 Megawatt sollen hier errichtet werden. Die Entfernung zur Küste Mecklenburgs betrifft etwa 20 Kilometer. Zum Anschluss des geplanten Windparks an das vorhandene Leitungsnetz auf dem Festland wurde das Umspannwerk Bentwisch bei Rostock ausgewählt. Zu diesem Umspannwerk soll ein 150-Kilovolt-Hochspannungskabel im Meeresgrund bzw. im Erdboden verlegt werden. Das Kabel soll bei Börgerende im Landkreis Rostock an Land geführt werden. Für den Windpark wurde - unter dem früheren Projektnamen "SKY 2000" - bereits im Jahr 2003 ein Raumordnungsverfahren durch das Land Schleswig-Holstein durchgeführt. Die Netzanbindung war noch nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Netzanbindung ist nach dem Gesetz nicht vom Windparkbetreiber selbst, sondern vom Betreiber des Stromübertragungsnetzes herzustellen. In diesem Fall ist die 50-Hertz Offshore GmbH aus Berlin - als Tochterfirma der 50-Hertz Transmission GmbH (vormals Vattenfall) - für die Planung der Kabeltrasse verantwortlich. Das Raumordnungsverfahren für die Netzanbindung wurde im Jahr 2011 durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/ Rostock durchgeführt. Ziel des Verfahrens war die Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens und die Bestimmung einer Vorzugstrasse, welche möglichst wenige Konflikte mit anderen Raumnutzungen hervorruft. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist in der landesplanerischen Beurteilung vom 9. September 2011 zusammengefasst. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/ Rostock Erich-Schlesinger-Straße 35 18059 Rostock Matthias Plehn Telefon: 0381 700089 456
Beendet |
14.03.2011 bis 15.04.2011 |
Beendet |
24.01.2011 bis 21.02.2011 |
zur Abwägungsdokumentation |
Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte - Freigabe einzelner Inhalte für die 3. Beteiligung
Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte - Entwurf für die 2. Beteiligung
Beendet |
05.07.2010 bis 27.08.2010 |
zur Abwägungsdokumentation |
Neuaufstellung Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock - Entwurf zum zweiten Beteiligungsverfahren
Am 28.05.2009 wurden der Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MM/R) sowie der Entwurf des Umweltberichts zum RREP MM/R von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mittleres Mecklenburg/Rostock (RPV MM/R) beschlossen und die Abwägungsdokumentation zum Entwurf des RREP MM/R (Abwägung der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren) bestätigt. Gleichzeitig wurde festgelegt, für den Entwurf des RREP MM/R mit Umweltbericht gemäß § 9 LPlG i.V.m. § 7 LPlG das zweite Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Beendet |
03.08.2009 bis 30.10.2009 |
zur Abwägungsdokumentation |
Beendet |
29.05.2009 bis 31.08.2009 |
zur Abwägungsdokumentation |
Beendet |
04.05.2009 bis 04.09.2009 |
zur Abwägungsdokumentation |
Beendet |
01.07.2008 bis 01.10.2008 |
zur Abwägungsdokumentation |
Neuaufstellung Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock - Entwurf zum ersten Beteiligungsverfahren
Der Vorentwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms für die Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock wurde von der Verbandsversammlung am 13.12.2007 beschlossen. Gleichzeitig wurde festgelegt, hierfür gemäß § 7 LPlG i.V.m. § 9 LPlG das 1. Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Beendet |
11.02.2008 bis 14.05.2008 |
zur Abwägungsdokumentation |
Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte - Vorentwurf für die 1. Beteiligungsstufe
Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte - Vorentwurf für die 1. Beteiligung
Beendet |
28.01.2008 bis 28.04.2008 |
zur Abwägungsdokumentation |
Beendet |
21.09.2007 bis 21.12.2007 |
zur Abwägungsdokumentation |