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51 Beteiligungsverfahren
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Landesplanung

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Die Landesplanung setzt Leitplanken für die räumliche Entwicklung, indem Strategien, Leitbilder und Ziele für eine nachhaltige Entwicklung erarbeitet und Festlegungen hierzu getroffen werden.

Regionalplanung

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Die Regionalplanung untersetzt die in der Landesplanung getroffenen Festlegungen für die Planungsregion und trifft detailliertere Festlegungen zu deren räumlicher Entwicklung.

Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen

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Das Raumordnungsverfahren bzw. die Raumverträglichkeitsprüfung ist ein staatliches Instrument zur Prüfung der Raumverträglichkeit einzelner Maßnahmen und Vorhaben anhand der Festlegungen der Landes- und Regionalplanung


Aktuelle Beteiligungsverfahren

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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Vorpommern
1. Beteiligung zum Entwurf 2024 für die Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP)

Die Planungsregion Vorpommern umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz. Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Die 1. Beteiligungsstufe wird gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz durchgeführt und gibt der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründungen Stellung zu nehmen. Die öffentlichen Stellen sind aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Stellungnahmen können bis zum 07. Oktober 2024 in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar: • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder • mündlich (zur Niederschrift) Weitere verfahrensbezogene Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Die Beteiligungsunterlagen sind hier einsehbar.

Beendet
07.08.2024 bis
07.10.2024
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011), seiner Begründung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die vierte Stufe des Beteiligungsverfahrens

Die Planungsregion Westmecklenburg umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP WM 2011 im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, der Speicherung und des Transports von Energie. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Darüber hinaus werden u.a. Festlegungen zu Solar- und Biogasanlagen sowie Geothermie getroffen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 15. September 2024 • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: energie4@afrlwm.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Wismarsche Straße 159, 19053 oder • mündlich (zur Niederschrift) abgegeben werden. Nähere verfahrensbezogene Informationen (u.a. zur Auslegung der Beteiligungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt.

Beendet
19.06.2024 bis
15.09.2024
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Regionalplanung Planungsverband Region Rostock
Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock – erster Entwurf

Die Region Rostock umfasst die Hansestadt und den Landkreis Rostock. Das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm soll bis zum Jahr 2035 gelten. Der Entwurf enthält Flächen zur Erweiterung des Rostocker Seehafens, Flächen für große Industrie und Gewerbeansiedlungen und für Windparks in der gesamten Region. Der Entwurf enthält auch Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden, den Freiraumschutz und für weitere Raumnutzungen, die von überörtlicher Bedeutung sind. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet und dann nochmals veröffentlicht. Mit dem zweiten Entwurf wird auch ein Umweltbericht herausgegeben, in dem die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet werden. Die Beschlussfassung über das neue Raumentwicklungsprogramm ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Beendet
22.01.2024 bis
01.03.2024
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Regionalplanung Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“

Hiermit werden Sie als Gemeinde bzw. als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu dem Vorentwurf Stand 27.11.2023 für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.55 Vorranggebiete für Windenergieanlagen der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

Beendet
15.01.2024 bis
18.04.2024
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "Netzverstärkung Pasewalk-Güstrow im Abschnitt Siedenbrünzow-Güstrow“

Die 50Hertz Transmission GmbH plant die Umsetzung des Vorhabens „Netzverstärkung Pasewalk – Güstrow; Höchstspannungsleitung Güstrow – Siedenbrünzow – Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow – Pasewalk/Nord – Pasewalk; Drehstrom Netzspannung 380 kV“. Das Vorhaben umfasst die Ertüchtigung der 220 kV-Bestandsleitung auf 380 kV als Ersatzneubau und den Neubau eines Umspannwerks (UW) im Suchraum Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow. Das Vorhaben ist im Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (Stand Januar 2022) als P216 und im aktuellen Bundesbedarfsplan (Anlage zu § 1 Abs. 1 BBPlG) aufgeführt. Für das Vorhaben im Abschnitt Siedenbrünzow - Güstrow ist die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) erforderlich. Mit der Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung wurde das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte von der obersten Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Infrastruktur und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 5 beauftragt. Ziel der Raumverträglichkeitsprüfung ist, gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ROG die zu erwartenden raumbedeutsamen Auswirkungen und möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens zu bewerten und gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 ROG das Ergebnis der Prüfung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme dem Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH zu übermitteln. Hiermit wird die Öffentlichkeit gemäß § 15 Absatz 3 ROG frühzeitig beteiligt und ihr Gelegenheit gegeben, zu dem oben genannten Vorhaben möglichst in elektronischer Form Stellungnahmen abzugeben. Zusätzlich liegen die Verfahrensunterlagen auch analog (in Papierform) zur Einsicht während der Dienststunden im Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 121, 17033 Neubrandenburg aus. Um telefonische Terminvereinbarung unter 0385 588 89300 wird gebeten. Jedermann kann innerhalb der Auslegungsfrist, also bis zum 31.01.2024, Stellungnahmen zum oben genannten Vorhaben vorzugsweise in elektronischer Form per E-Mail senden an poststelle@afrlms.mv-regierung.de oder per Post senden an: Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte Neustrelitzer Str. 121 17033 Neubrandenburg

Beendet
01.11.2023 bis
31.01.2024

Regionalplanung Regionaler Planungsverband Vorpommern
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1. Beteiligung zum Entwurf 2024 für die Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP)

Die Planungsregion Vorpommern umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz. Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Die 1. Beteiligungsstufe wird gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz durchgeführt und gibt der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründungen Stellung zu nehmen. Die öffentlichen Stellen sind aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Stellungnahmen können bis zum 07. Oktober 2024 in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar: • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder • mündlich (zur Niederschrift) Weitere verfahrensbezogene Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Die Beteiligungsunterlagen sind hier einsehbar.

Beendet
07.08.2024 bis 07.10.2024
Zum Beteiligungsverfahren
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011), seiner Begründung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die vierte Stufe des Beteiligungsverfahrens

Die Planungsregion Westmecklenburg umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP WM 2011 im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, der Speicherung und des Transports von Energie. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Darüber hinaus werden u.a. Festlegungen zu Solar- und Biogasanlagen sowie Geothermie getroffen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 15. September 2024 • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: energie4@afrlwm.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Wismarsche Straße 159, 19053 oder • mündlich (zur Niederschrift) abgegeben werden. Nähere verfahrensbezogene Informationen (u.a. zur Auslegung der Beteiligungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt.

Beendet
19.06.2024 bis 15.09.2024
Zum Beteiligungsverfahren
Regionalplanung Planungsverband Region Rostock
...
Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock – erster Entwurf

Die Region Rostock umfasst die Hansestadt und den Landkreis Rostock. Das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm soll bis zum Jahr 2035 gelten. Der Entwurf enthält Flächen zur Erweiterung des Rostocker Seehafens, Flächen für große Industrie und Gewerbeansiedlungen und für Windparks in der gesamten Region. Der Entwurf enthält auch Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden, den Freiraumschutz und für weitere Raumnutzungen, die von überörtlicher Bedeutung sind. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet und dann nochmals veröffentlicht. Mit dem zweiten Entwurf wird auch ein Umweltbericht herausgegeben, in dem die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet werden. Die Beschlussfassung über das neue Raumentwicklungsprogramm ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Beendet
22.01.2024 bis 01.03.2024
Zum Beteiligungsverfahren
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
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Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“

Hiermit werden Sie als Gemeinde bzw. als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu dem Vorentwurf Stand 27.11.2023 für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.55 Vorranggebiete für Windenergieanlagen der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

Beendet
15.01.2024 bis 18.04.2024
Zum Beteiligungsverfahren
Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
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Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "Netzverstärkung Pasewalk-Güstrow im Abschnitt Siedenbrünzow-Güstrow“

Die 50Hertz Transmission GmbH plant die Umsetzung des Vorhabens „Netzverstärkung Pasewalk – Güstrow; Höchstspannungsleitung Güstrow – Siedenbrünzow – Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow – Pasewalk/Nord – Pasewalk; Drehstrom Netzspannung 380 kV“. Das Vorhaben umfasst die Ertüchtigung der 220 kV-Bestandsleitung auf 380 kV als Ersatzneubau und den Neubau eines Umspannwerks (UW) im Suchraum Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow. Das Vorhaben ist im Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (Stand Januar 2022) als P216 und im aktuellen Bundesbedarfsplan (Anlage zu § 1 Abs. 1 BBPlG) aufgeführt. Für das Vorhaben im Abschnitt Siedenbrünzow - Güstrow ist die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) erforderlich. Mit der Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung wurde das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte von der obersten Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Infrastruktur und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 5 beauftragt. Ziel der Raumverträglichkeitsprüfung ist, gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ROG die zu erwartenden raumbedeutsamen Auswirkungen und möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens zu bewerten und gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 ROG das Ergebnis der Prüfung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme dem Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH zu übermitteln. Hiermit wird die Öffentlichkeit gemäß § 15 Absatz 3 ROG frühzeitig beteiligt und ihr Gelegenheit gegeben, zu dem oben genannten Vorhaben möglichst in elektronischer Form Stellungnahmen abzugeben. Zusätzlich liegen die Verfahrensunterlagen auch analog (in Papierform) zur Einsicht während der Dienststunden im Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 121, 17033 Neubrandenburg aus. Um telefonische Terminvereinbarung unter 0385 588 89300 wird gebeten. Jedermann kann innerhalb der Auslegungsfrist, also bis zum 31.01.2024, Stellungnahmen zum oben genannten Vorhaben vorzugsweise in elektronischer Form per E-Mail senden an poststelle@afrlms.mv-regierung.de oder per Post senden an: Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte Neustrelitzer Str. 121 17033 Neubrandenburg

Beendet
01.11.2023 bis 31.01.2024
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) einschließlich des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens

Am 26. Mai 2021 hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsver-bandes Westmecklenburg beschlossen, den Entwurf (Grobkonzept) über die allgemeinen Planungsabsichten zur Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freizugeben. Die Planungsregion (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Beendet
04.10.2022 bis 06.12.2022
zur Abwägungsdokumentation
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) einschließlich Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung

Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung. Mageblich erfolgt in dem Zusammenhang die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht-zentralen Orten im Geltungsbereich des Planungsverbandes.

Beendet
31.08.2021 bis 02.11.2021
zur Abwägungsdokumentation
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) sowie des Entwurfs des Umweltberichtes für die dritte Beteiligungsstufe

Am 26. Mai 2021 hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsver-bandes Westmecklenburg beschlossen, den im Ergebnis der Abwgung zur zweiten Stufe des Beteiligungsverfahrens aktualisierten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie sowie den aktualisierten Entwurf des Umweltberichtes für die dritte Beteiligungsstufe für die Planungsregion freizugeben. Die Planungsregion Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Beendet
31.08.2021 bis 02.11.2021
zur Abwägungsdokumentation
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
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Entwurf für 4. Beteiligungsstufe zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ für die 4. Beteiligungsstufe

Am 19. April 2021 hat die 53. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte beschlossen, den aktualisierten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte, Programmsatz 6.5 5 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen und Ergänzung des Kapitels 7 sowie den aktualisierten Entwurf des Umweltberichts für die vierte Beteiligungsstufe freizugeben. Es handelt sich dabei um die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen als Ziele der Raumordnung in der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte.

Beendet
15.06.2021 bis 07.09.2021
zur Abwägungsdokumentation
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Zielnetzplanung Westmecklenburg im Rahmen der Weiterentwicklung des Regionalen Radverkehrskonzeptes

In einer Selbstverpflichtungserklrung haben sich die Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes 2019 dazu bekannt, die Rahmenbedingungen für den Radverkehr in Alltag und Freizeit grundlegend zu verbessern und damit den Radverkehrsanteil in der Planungsregion Westmecklenburg zu steigern. Im Radverkehr wird die Nachfrage maßgeblich vom Angebot beeinflusst Ein gutes und attraktives Radwegenetz mit einer entsprechenden flankierenden Infrastruktur steigert die Nutzung des Fahrrads bzw. den Radverkehrsanteil. D.h. es geht um eine sog. angebotsorientierte Planung, die der zunehmenden Nutzung stets ein Stck voraus ist. Der Regionale Planungsverband hat sich daher die konzeptionelle und umsetzungsorientierte Fortschreibung des Radwegekonzeptes Westmecklenburg aus 2009 vorgenommen. Fachlich wird der Prozess durch die Geschftsstelle des RPV und die AG Radverkehr des Planungsverbandes begleitet.

Beendet
07.04.2021 bis 03.05.2021
zur Abwägungsdokumentation