Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) einschließlich des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens

Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg
vom 31.08.2022


über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011)[1] für die Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens

Am 29. Juni 2022 hat die 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg beschlossen, den Entwurf der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung des RREP WM 2011 sowie den Entwurf des Umweltberichtes in die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (zweite Stufe) zu geben. Die Planungsregion (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung[2] . Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht-zentralen Orten im Geltungsbereich des Planungsverbandes.

Alle Personen (Öffentlichkeit) sowie die Behörden des Bundes und der Länder, kommunale Gebietskörperschaften, bundesunmittelbare und die der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen) können gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG)[3] in Verbindung mit §§ 9 Abs. 3, 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz – LPlG)[4] zu dem vorliegenden Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für die Kapitel 4.1 und 4.2 einschließlich des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes Stellung nehmen.

Mit dem Entwurf des Umweltberichtes werden die folgenden umweltbezogenen Informationen ausgelegt:

• Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands der Region Westmecklenburg und der einzelnen Landschaftszonen,
• betroffene Umweltbelange: keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter, da mit den Festlegungen in den Kapiteln 4.1 und 4.2 keine konkreten standortbezogenen Vorhaben verbunden sind und erst im Rahmen nachfolgender Planungsebenen die verschiedenen Umweltbelange und deren Wechselwirkungen bewertet werden können,
• Artenschutz: keine Notwendigkeit von Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen auf dieser Planungsebene,
• Alternativenprüfung: keine Erforderlichkeit, da Prüfung räumlicher Alternativen nicht möglich ist,
• Überwachungsmaßnahmen: durch Stellungnahmen des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg, Hinwirken des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg im Rahmen seiner Zuständigkeit; darüber hinaus keine konkreten Überwachungsmaßnahmen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung sowie des dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichts für die zweite Beteiligungsstufe findet in der Zeit vom

04.10.2022 bis zum 06.12.2022
statt.

Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist einsehbar

• im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de sowie
• in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Schwerin[5] , in den Verwaltungen der Landkreise Nordwestmecklenburg (Dienstsitze Wismar[6] und Grevesmühlen[7] ) und Ludwigslust-Parchim (Dienstsitze Parchim[8] und Ludwigslust[9] ) sowie der kreisfreien Stadt Schwerin (Stadthaus)[10] sowie in den Verwaltungen der Ämter und der amtsfreien Städte und Gemeinden im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten der genannten Behörden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist elektronisch

• im Rahmen der Online-Beteiligung unter www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de oder
• per E-Mail an siedlung2@afrlwm.mv-regierung.de

abgegeben werden.

Stellungnahmen können zudem bei der
Geschäftsstelle des
Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg
Wismarsche Straße 159
19053 Schwerin

• während der ortsüblichen Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgetragen oder
schriftlich abgegeben werden.


Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 4 ROG sind mit Ablauf der Auslegungsfrist alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Verarbeitung der abgegebenen Stellungnahmen erfolgt unter Beachtung der Datenschutzerklärung[11] des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg entsprechend den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Im Hinblick auf die digitale Verarbeitung wird gebeten – soweit möglich – die Stellungnahme den jeweiligen Programmsätzen zuzuordnen.
Die Veröffentlichung der Abwägungsdokumentation zu den in dieser Stufe des Beteiligungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen erfolgt nach Rechtswirksamkeit des RREP Westmecklenburg bzw. mit Beginn der nachfolgenden Stufe des Beteiligungsverfahrens auf den Internetseiten www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de und ist in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg einsehbar.
Die Abwägungsdokumentation für die bereits in der 1. Beteiligungsstufe eingegangenen Stellungnahmen kann ab dem 31.08.2022 ebenfalls unter www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de und in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg eingesehen werden.


Thomas Beyer

Vorsitzender des
Regionalen Planungsverbandes
Westmecklenburg




[1]Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM 2011) vom 31. August 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 944 ff.)
[2]Kapitelbezeichnungen gemäß RREP WM 2011; Kapitelbezeichnungen werden aktualisiert entsprechend LEP M-V
[3] Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist
[4] Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz – LPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1998 (GVOBl. M-V 1998, S. 503, 613), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V, S. 166, 181)
[5] Wismarsche Straße 159, 19053 Schwerin
[6] Rostocker Straße 76, 23970 Wismar
[7] Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen
[8] Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim
[9] Garnisonsstraße 1, 19288 Ludwigslust
[10] Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
[11] https://www.region-westmecklenburg.de/Kurzmen%C3%BC/Datenschutz/