2. Beteiligung zum Entwurf 2026 für die Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP)

Die Planungsregion Vorpommern (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des RREP VP 2023. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz.

Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie.

Die 2. Beteiligungsstufe wird gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz durchgeführt. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden über den zweiten Entwurf inklusive Umweltbericht des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern unterrichtet. Gleichzeitig wird der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Gelegenheit gegeben, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründungen Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen können bis zum 27. Mai 2026 in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:
• direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung)
• per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de
• schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder
• mündlich (zur Niederschrift)

Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Weitere verfahrensbezogene Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Die Beteiligungsunterlagen sind hier einsehbar.