Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte „Windenergiegebiete“ gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz

Am 18.09.2025 hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte beschlossen, den Entwurf der Teilfortschreibung des RREP MS inklusive des Umweltberichts für die Öffentlichkeitsbeteiligung freizugeben. Gegenstand der Teilfortschreibung ist die Aktualisierung des Kapitels 6.5 „Energie“ des RREP MS von 2011 zu Windenergiegebieten. Ziel ist es bis 2027 einen Flächenbeitragswert für Vorranggebiete Windenergie von mindestens 1,4 % in der Planungsregion auszuweisen.

Die öffentliche Auslegung des Beschlusses findet vom 13. Oktober bis 12. Dezember 2025 statt. In diesem Zeitraum wird die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen aufgefordert Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift abzugeben.

Hier geht’s zum Beteiligungsverfahren.

Stellungnahmen können zudem beim

Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
-Geschäftsstelle-
Neustrelitzer Str. 121 in 17033 Neubrandenburg


schriftlich abgegeben werden.

Sofern bis zum 12. Dezember 2025 keine Stellungnahme abgegeben wird, wird davon ausgegangen, dass keine Informationen über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung und andere für die Abwägung zweckdienliche Informationen zum Entwurf gegeben werden.

Die Abwägungsdokumentation zu den Stellungnahmen wird nach Abschluss des Verfahrens hier und unter www.region-seenplatte.de veröffentlicht. Zudem wird sie in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische-Seenplatte einsehbar sein.