Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“

hier: Aufforderung der öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 Raumordnungsgesetz

Hiermit werden Sie als Gemeinde bzw. als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu dem Vorentwurf (Stand: 27.11.2023) für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

Der Vorentwurf mit den darin enthaltenen Potenzialflächen ist hier(Anmeldung erforderlich) und unter www.region-seenplatte.de einsehbar.

Ihre Stellungnahme mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken können innerhalb der Frist vom 15. Januar bis zum 15. März 2024 elektronisch
• im Rahmen der Online-Beteiligung hier(Anmeldung erforderlich) oder
• per E-Mail an poststelle@afrlms.mv-regierung.de

abgegeben werden. Stellungnahmen können zudem beim

Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
-Geschäftsstelle-
Neustrelitzer Str. 121 in 17033 Neubrandenburg

schriftlich abgegeben werden.


Sofern bis zum 15. März 2024 keine Stellungnahme abgegeben wird, wird davon ausgegangen, dass keine Informationen über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung und andere für die Abwägung zweckdienliche Informationen zum Vorentwurf gegeben werden.