B-Online Beteiligungsserver MV
12 Verfahren Beendet
Übersicht Beteiligungsverfahren
Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "Netzverstärkung Pasewalk-Güstrow im Abschnitt Siedenbrünzow-Güstrow“
Die 50Hertz Transmission GmbH plant die Umsetzung des Vorhabens „Netzverstärkung Pasewalk – Güstrow; Höchstspannungsleitung Güstrow – Siedenbrünzow – Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow – Pasewalk/Nord – Pasewalk; Drehstrom Netzspannung 380 kV“. Das Vorhaben umfasst die Ertüchtigung der 220 kV-Bestandsleitung auf 380 kV als Ersatzneubau und den Neubau eines Umspannwerks (UW) im Suchraum Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow. Das Vorhaben ist im Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (Stand Januar 2022) als P216 und im aktuellen Bundesbedarfsplan (Anlage zu § 1 Abs. 1 BBPlG) aufgeführt. Für das Vorhaben im Abschnitt Siedenbrünzow - Güstrow ist die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) erforderlich. Mit der Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung wurde das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte von der obersten Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Infrastruktur und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 5 beauftragt. Ziel der Raumverträglichkeitsprüfung ist, gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ROG die zu erwartenden raumbedeutsamen Auswirkungen und möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens zu bewerten und gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 ROG das Ergebnis der Prüfung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme dem Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH zu übermitteln. Hiermit wird die Öffentlichkeit gemäß § 15 Absatz 3 ROG frühzeitig beteiligt und ihr Gelegenheit gegeben, zu dem oben genannten Vorhaben möglichst in elektronischer Form Stellungnahmen abzugeben. Zusätzlich liegen die Verfahrensunterlagen auch analog (in Papierform) zur Einsicht während der Dienststunden im Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 121, 17033 Neubrandenburg aus. Um telefonische Terminvereinbarung unter 0385 588 89300 wird gebeten. Jedermann kann innerhalb der Auslegungsfrist, also bis zum 31.01.2024, Stellungnahmen zum oben genannten Vorhaben vorzugsweise in elektronischer Form per E-Mail senden an poststelle@afrlms.mv-regierung.de oder per Post senden an: Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte Neustrelitzer Str. 121 17033 Neubrandenburg
Beendet |
01.11.2023 bis |
31.01.2024 |

Raumordnungsverfahren "Wittenburg Village" in der Stadt Wittenburg, Landkreis Ludwigslust-Parchim
Die Wittenburg Village GmbH plant in Ergänzung zu dem durch das „Alpincenter Hamburg-Wittenburg“ touristisch vorgeprägten Standort die Realisierung des Vorhabens „Wittenburg Village“. Der Vorhabenstandort befindet sich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Wittenburg an der A 24. Das Vorhaben setzt sich aus den folgenden fünf Bausteinen zusammen: Baustein 1: Errichtung eines Factory-Outlet-Centers (FOC) Baustein 2: Erweiterung des bestehenden Hotels Baustein 3: Errichtung eines Feriendorfes Baustein 4: Errichtung von Spiel- und Sportanlagen und Anlagen für Outdoor-Aktivitäten Baustein 5: Errichtung eines Schwimmbades. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg hat im Rahmen der Vorbereitung des Vorhabens ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Landesplanungsgesetz durchgeführt und darin geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen beeinflusst werden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen: Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Wismarsche Straße 159 19053 Schwerin Telefon: 0385-58889-160 Telefax: 0385-58889-190 E-Mail: poststelle@afrlwm.mv-regierung.de In das Raumordnungsverfahren integriert wurde auf Antrag der Stadt Wittenburg ein Zielabweichungsverfahren (ZAV) für den Vorhabenbaustein FOC. Das ZAV wurde von der Obersten Landesplanungsbehörde (Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V) durchgeführt. Im Ergebnis des ZAV wurde mit Zielabweichungsbescheid vom 13.12.2017 festgestellt, dass eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung zugelassen wird. Die Ergebnisse des Zielabweichungsbescheides wurden in die Landesplanerische Beurteilung des Raumordnungsverfahrens integriert. Nähere Informationen zum ZAV können über die Oberste Landesplanungsbehörde bezogen werden. Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-8099 E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
Beendet |
26.09.2016 bis |
08.11.2016 |

Raumordnungsverfahren "Landschaftspark am Bodden" auf der Halbinsel Pütnitz
Eine 232 ha große Teilfläche des ca. 550 ha großen ehemaligen Militärflugplatzes auf der Halbinsel Pütnitz soll in den nächsten Jahren zu touristischen Zwecken entwickelt werden. Die Stadt Ribnitz-Damgarten als Vorhabenträger plant ein Ferienresort mit dem Arbeitstitel "Landschaftspark am Bodden" und einer Beherbergungskapazität von bis zu 3.500 Betten. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat für das Vorhabens ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Landesplanungsgesetz durchgeführt und darin geprüft, ob es mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen beeinflusst werden, und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Im Ergebnis sieht die Landesplanerischen Beurteilung eine Beschränkung des touristischen Vorhabens auf eine Gesamtfläche von max. 232 ha mit einer Kapazität von max. 2.800 Betten (einschließlich der Golfvillen eines erweiterten Golfparcours), max. 120 Bootsliegeplätzen und einem Golfparcours mit 2 x 9 Loch-Spielbahnen vor. In das Raumordnungsverfahren war die Öffentlichkeit einbezogen. Es wurde am 4. Oktober 2016 mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern Am Gorzberg, Haus 8 17489 Greifswald Telefon: 03834 514939-0 Telefax: 03834 514939-70 E-Mail: poststelle@afrlvp.mv-regierung.de
Beendet |
20.10.2014 bis |
21.11.2014 |

Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "RH2-PTG / LINK Neubrandenburg" (Windenergienutzung)
Die WIND-WASSERSTOFF-projekt GmbH & Co. KG (WIWA-projekt) als Teil der Firmengruppe WINDprojekt mit Sitz in Börgerende plant im Rahmen eines Energieinfrastrukturvorhabens im Großraum Neubrandenburg die Errichtung eines Energieinfrastrukturknotens. Im Rahmen des Gesamtprojektes sollen u.a. auch Windenergieanlagen errichtet werden. Zur Vorbereitung des Vorhabens wurde ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-8099 E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
Beendet |
21.07.2014 bis |
29.08.2014 |

Kommunales Windparkprojekt Alt Zachun – Bandenitz – Holthusen – Sülstorf
Die Naturwind Schwerin GmbH plant gemeinsam mit der Mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Tochter des regionalen Energieversorgungsunternehmen WEMAG AG) die Errichtung und den Betrieb von 19 Windenergieanlagen mit einer Leistung von je 3,3 MW und einer Gesamthöhe von je 197,3 m. Die Kommunal- und Bürgerbeteiligung stellt eine wesentliche Besonderheit des Vorhabens dar. Die Windenergieanlagen sollen zwischen den Ortslagen Sülstorf im Osten, Alt Zachun im Süden, Besendorf im Westen und Lehmkuhlen im Norden errichtet werden. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg hat im Rahmen der Vorbereitung des Vorhabens ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Landesplanungsgesetz durchgeführt und darin geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen beeinflusst werden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Ferner wurde ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 5 Abs. 6 Landesplanungsgesetz durchgeführt. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Im Zielabweichungsverfahren wurde ein Bescheid gegenüber dem Vorhabenträger erlassen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Wismarsche Straße 159 19053 Schwerin Telefon: 0385-58889-160 Telefax: 0385-58889-190 E-Mail: poststelle@afrlwm.mv-regierung.de
Beendet |
31.01.2014 bis |
03.03.2014 |
Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "Netzverstärkung Pasewalk-Güstrow im Abschnitt Siedenbrünzow-Güstrow“Die 50Hertz Transmission GmbH plant die Umsetzung des Vorhabens „Netzverstärkung Pasewalk – Güstrow; Höchstspannungsleitung Güstrow – Siedenbrünzow – Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow – Pasewalk/Nord – Pasewalk; Drehstrom Netzspannung 380 kV“. Das Vorhaben umfasst die Ertüchtigung der 220 kV-Bestandsleitung auf 380 kV als Ersatzneubau und den Neubau eines Umspannwerks (UW) im Suchraum Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow. Das Vorhaben ist im Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (Stand Januar 2022) als P216 und im aktuellen Bundesbedarfsplan (Anlage zu § 1 Abs. 1 BBPlG) aufgeführt. Für das Vorhaben im Abschnitt Siedenbrünzow - Güstrow ist die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) erforderlich. Mit der Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung wurde das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte von der obersten Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Infrastruktur und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 5 beauftragt. Ziel der Raumverträglichkeitsprüfung ist, gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ROG die zu erwartenden raumbedeutsamen Auswirkungen und möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens zu bewerten und gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 ROG das Ergebnis der Prüfung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme dem Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH zu übermitteln. Hiermit wird die Öffentlichkeit gemäß § 15 Absatz 3 ROG frühzeitig beteiligt und ihr Gelegenheit gegeben, zu dem oben genannten Vorhaben möglichst in elektronischer Form Stellungnahmen abzugeben. Zusätzlich liegen die Verfahrensunterlagen auch analog (in Papierform) zur Einsicht während der Dienststunden im Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 121, 17033 Neubrandenburg aus. Um telefonische Terminvereinbarung unter 0385 588 89300 wird gebeten. Jedermann kann innerhalb der Auslegungsfrist, also bis zum 31.01.2024, Stellungnahmen zum oben genannten Vorhaben vorzugsweise in elektronischer Form per E-Mail senden an poststelle@afrlms.mv-regierung.de oder per Post senden an: Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte Neustrelitzer Str. 121 17033 Neubrandenburg
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
![]() Raumordnungsverfahren "Wittenburg Village" in der Stadt Wittenburg, Landkreis Ludwigslust-ParchimDie Wittenburg Village GmbH plant in Ergänzung zu dem durch das „Alpincenter Hamburg-Wittenburg“ touristisch vorgeprägten Standort die Realisierung des Vorhabens „Wittenburg Village“. Der Vorhabenstandort befindet sich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Wittenburg an der A 24. Das Vorhaben setzt sich aus den folgenden fünf Bausteinen zusammen: Baustein 1: Errichtung eines Factory-Outlet-Centers (FOC) Baustein 2: Erweiterung des bestehenden Hotels Baustein 3: Errichtung eines Feriendorfes Baustein 4: Errichtung von Spiel- und Sportanlagen und Anlagen für Outdoor-Aktivitäten Baustein 5: Errichtung eines Schwimmbades. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg hat im Rahmen der Vorbereitung des Vorhabens ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Landesplanungsgesetz durchgeführt und darin geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen beeinflusst werden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen: Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Wismarsche Straße 159 19053 Schwerin Telefon: 0385-58889-160 Telefax: 0385-58889-190 E-Mail: poststelle@afrlwm.mv-regierung.de In das Raumordnungsverfahren integriert wurde auf Antrag der Stadt Wittenburg ein Zielabweichungsverfahren (ZAV) für den Vorhabenbaustein FOC. Das ZAV wurde von der Obersten Landesplanungsbehörde (Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V) durchgeführt. Im Ergebnis des ZAV wurde mit Zielabweichungsbescheid vom 13.12.2017 festgestellt, dass eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung zugelassen wird. Die Ergebnisse des Zielabweichungsbescheides wurden in die Landesplanerische Beurteilung des Raumordnungsverfahrens integriert. Nähere Informationen zum ZAV können über die Oberste Landesplanungsbehörde bezogen werden. Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-8099 E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Vorpommern
![]() Raumordnungsverfahren "Landschaftspark am Bodden" auf der Halbinsel PütnitzEine 232 ha große Teilfläche des ca. 550 ha großen ehemaligen Militärflugplatzes auf der Halbinsel Pütnitz soll in den nächsten Jahren zu touristischen Zwecken entwickelt werden. Die Stadt Ribnitz-Damgarten als Vorhabenträger plant ein Ferienresort mit dem Arbeitstitel "Landschaftspark am Bodden" und einer Beherbergungskapazität von bis zu 3.500 Betten. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat für das Vorhabens ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Landesplanungsgesetz durchgeführt und darin geprüft, ob es mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen beeinflusst werden, und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Im Ergebnis sieht die Landesplanerischen Beurteilung eine Beschränkung des touristischen Vorhabens auf eine Gesamtfläche von max. 232 ha mit einer Kapazität von max. 2.800 Betten (einschließlich der Golfvillen eines erweiterten Golfparcours), max. 120 Bootsliegeplätzen und einem Golfparcours mit 2 x 9 Loch-Spielbahnen vor. In das Raumordnungsverfahren war die Öffentlichkeit einbezogen. Es wurde am 4. Oktober 2016 mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern Am Gorzberg, Haus 8 17489 Greifswald Telefon: 03834 514939-0 Telefax: 03834 514939-70 E-Mail: poststelle@afrlvp.mv-regierung.de
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
![]() Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "RH2-PTG / LINK Neubrandenburg" (Windenergienutzung)Die WIND-WASSERSTOFF-projekt GmbH & Co. KG (WIWA-projekt) als Teil der Firmengruppe WINDprojekt mit Sitz in Börgerende plant im Rahmen eines Energieinfrastrukturvorhabens im Großraum Neubrandenburg die Errichtung eines Energieinfrastrukturknotens. Im Rahmen des Gesamtprojektes sollen u.a. auch Windenergieanlagen errichtet werden. Zur Vorbereitung des Vorhabens wurde ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-8099 E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
![]() Kommunales Windparkprojekt Alt Zachun – Bandenitz – Holthusen – SülstorfDie Naturwind Schwerin GmbH plant gemeinsam mit der Mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Tochter des regionalen Energieversorgungsunternehmen WEMAG AG) die Errichtung und den Betrieb von 19 Windenergieanlagen mit einer Leistung von je 3,3 MW und einer Gesamthöhe von je 197,3 m. Die Kommunal- und Bürgerbeteiligung stellt eine wesentliche Besonderheit des Vorhabens dar. Die Windenergieanlagen sollen zwischen den Ortslagen Sülstorf im Osten, Alt Zachun im Süden, Besendorf im Westen und Lehmkuhlen im Norden errichtet werden. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg hat im Rahmen der Vorbereitung des Vorhabens ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Landesplanungsgesetz durchgeführt und darin geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen beeinflusst werden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Ferner wurde ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 5 Abs. 6 Landesplanungsgesetz durchgeführt. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Im Zielabweichungsverfahren wurde ein Bescheid gegenüber dem Vorhabenträger erlassen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Wismarsche Straße 159 19053 Schwerin Telefon: 0385-58889-160 Telefax: 0385-58889-190 E-Mail: poststelle@afrlwm.mv-regierung.de
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Vorpommern
![]() Erweiterung der Hafenbetriebs- und Ferienanlage "Marina Neuhof" im Landkreis Vorpommern-RügenDie am südlichen Strelasund gelegene Marina mit derzeit 120 Liegeplätzen im Ortsteil Neuhof der Gemeinde Sundhagen soll auf knapp 300 Liegeplätze erweitert werden. Neu entstehen sollen außerdem weitere Winterliegeplätze, maritimes Gewerbe, Service-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, eine Segelschule mit Jugendgästehaus (ca. 100 Betten) sowie 23 Ferienwohnungen und 8 eingeschossige Ferienhäuser. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat im Rahmen der Vorbereitung des Vorhabens ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Landesplanungsgesetz durchgeführt und darin geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen beeinflusst werden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern Am Gorzberg, Haus 8 17489 Greifswald Telefon: 03834 514939-0 Telefax: 03834 514939-70 E-Mail: poststelle@afrlvp.mv-regierung.de Geschäftszeiten: Montag 8-12 Uhr, 13-15 Uhr Dienstag 8-12 Uhr, 13-17.30 Uhr Mittwoch 8-12 Uhr, 13-15 Uhr Donnerstag 8-12 Uhr, 13-15.30 Uhr Freitag 8-11 Uhr
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Planungsverband Region Rostock
![]() Schweinemastanlage Suckwitz im Landkreis RostockHerr Thomas Schulz, Lohmen, plant im Außenbereich zwischen den Ortslagen Suckwitz und Oldenstorf, südlich der Landesstraße L 11, in der Gemarkung Suckwitz, Flur 2, auf dem Flurstück 94/1 den Neubau einer Schweinemastanlage mit 7.936 Tierplätzen für Mastschweine im Gewichtsbereich von 27 bis 110 kg. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock hat für das Vorhabens ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Landesplanungsgesetz durchgeführt und darin geprüft, ob es mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen beeinflusst werden, und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. In das Raumordnungsverfahren war die Öffentlichkeit einbezogen. Es wurde am 05.02.2016 abgeschlossen. Das Ergebnis, die Landesplanerische Beurteilung, wird hiermit zur Kenntnis gegeben. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock Landesbehördenzentrum Erich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock Telefon: 0381 33189-450 Telefax: 0381 33189-470 E-Mail: poststelle@afrlrr.mv-regierung.de Schäde Amtsleiter
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
![]() Schweinezuchtanlage Passee im Kreis NordwestmecklenburgDie BLL GmbH & Co. Agrar KG mit Sitz in Glasin (Vorhabenträgerin) plant die Errichtung einer Schweinezuchtanlage bei Passee im Landkreis Nordwestmecklenburg. Die Anlage soll die Kapazität von 2 893 Sauen- / Abferkel- / Eberplätzen, 576 Jungsauenaufzuchtplätzen und 10 080 Absatzferkelplätzen besitzen. Der Standort der geplanten Schweinezuchtanlage befindet sich ca. 490 m südwestlich der Ortslage Passee und ca. 660 m westlich von Goldberg an der L10. Die Fläche wird gegenwärtig als Acker genutzt. Das Investitionsvolumen für die Schweinezuchtanlage und deren Erschließung soll ca. 3,6 Millionen Euro betragen. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg führt für dieses Vorhaben ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 des Landesplanungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern durch. Zielstellung des Raumordnungsverfahrens ist es, die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens zu beurteilen. Dabei wird geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen oder Vorhaben beeinflusst werden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Wismarsche Straße 159 19053 Schwerin Telefon: 0385-58889-160 Telefax: 0385-58889-190 E-Mail: poststelle@afrlwm.mv-regierung.de
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Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
![]() Hähnchenmastanlage Gallin
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Beendet |
24.10.2011 bis 25.11.2011 |

Netzanbindung Offshore-Windpark (OWP) Arcadis Ost 1
Das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Netzanbindung des Offshore-Windparks Arcadis Ost 1" wurde mit landesplanerischer Beurteilung vom 15.06.2011 abgeschlossen. Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat sich die Trassenführung Off. III - West 1 - G - Ost 2 (Off. III - Off. III.0/Off.III.1/Off.III.2 - K.0/K.1/K.2 - K - Off. VII - K - M - N - G - H - Off. IV - I - J) gemäß den Antragsunterlagen durchgesetzt. Logo der 50Hertz Transmission GmbHDetails anzeigen Über Details können Sie sich über nachfolgenden Link umfassend informieren. Die "Landesplanerische Beurteilung" beinhaltet das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens in textlicher Form. In den Kartendarstellungen können die raumgeordnete Vorzugstrasse sowie die weiteren im Raumordnungsverfahren untersuchten Trassenvarianten betrachtet werden. Für den Windpark Arcadis Ost 1 selbst wurde am 01.04.2011 das Raumordnungsverfahren eröffnet. Das Beteiligungsverfahren ist bereits abgeschlossen. Das Ergebnis wird im Herbst dieses Jahres erwartet.
Beendet |
01.04.2011 bis 15.06.2011 |

Offshore-Windpark "ARCADIS Ost 1"
Die KNK Wind GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Bau eines Offshore-Windparks in der deutschen Ostsee innerhalb der 12-Seemeilenzone Mecklenburg-Vorpommerns. Die Oberste Landesplanungsbehörde hat für dieses Vorhaben ein Raumordnungsverfahren gemäß §15 des Landesplanungsgesetzes durchgeführt. Gegenstand des Raumordnungsverfahrens war ein Windpark mit insgesamt 70 Windenergieanlagen und einer Leistung von ca. 350 Megawatt. Der Standort ist für ein Gebiet ca. 19 km nördlich der Insel Rügen geplant. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Referat 420 19048 Schwerin E-Mail: olaf.fiesel@em.mv-regierung.de
Beendet |
01.04.2011 bis 02.05.2011 |

Netzanbindung Offshore-Windpark "Beta Baltic"
Der Windpark "Beta Baltic" soll in den nächsten Jahren östlich der Insel Fehmarn im Küstenmeer des Landes Schleswig-Holstein entstehen. 50 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 115 bis 125 Megawatt sollen hier errichtet werden. Die Entfernung zur Küste Mecklenburgs betrifft etwa 20 Kilometer. Zum Anschluss des geplanten Windparks an das vorhandene Leitungsnetz auf dem Festland wurde das Umspannwerk Bentwisch bei Rostock ausgewählt. Zu diesem Umspannwerk soll ein 150-Kilovolt-Hochspannungskabel im Meeresgrund bzw. im Erdboden verlegt werden. Das Kabel soll bei Börgerende im Landkreis Rostock an Land geführt werden. Für den Windpark wurde - unter dem früheren Projektnamen "SKY 2000" - bereits im Jahr 2003 ein Raumordnungsverfahren durch das Land Schleswig-Holstein durchgeführt. Die Netzanbindung war noch nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Netzanbindung ist nach dem Gesetz nicht vom Windparkbetreiber selbst, sondern vom Betreiber des Stromübertragungsnetzes herzustellen. In diesem Fall ist die 50-Hertz Offshore GmbH aus Berlin - als Tochterfirma der 50-Hertz Transmission GmbH (vormals Vattenfall) - für die Planung der Kabeltrasse verantwortlich. Das Raumordnungsverfahren für die Netzanbindung wurde im Jahr 2011 durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/ Rostock durchgeführt. Ziel des Verfahrens war die Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens und die Bestimmung einer Vorzugstrasse, welche möglichst wenige Konflikte mit anderen Raumnutzungen hervorruft. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist in der landesplanerischen Beurteilung vom 9. September 2011 zusammengefasst. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/ Rostock Erich-Schlesinger-Straße 35 18059 Rostock Matthias Plehn Telefon: 0381 700089 456
Beendet |
14.03.2011 bis 15.04.2011 |