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13 Verfahren Regionalplanung

13 Verfahren Beendet

Übersicht Beteiligungsverfahren

Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Bekanntmachung zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung über das weitere Verfahren der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011

Am 24.04.2024 hat die Verbandsversammlung beschlossen, den 4. Entwurf einschließlich Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung freizugeben. Gegenstand des 4. Entwurfs ist lt. Beschluss u.a. eine bis 2027 auszuweisende Windvorrangkulisse in Höhe von 2,1 % der Regionsfläche sowie Regelungen zur räumlichen Steuerung von Solarparks. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 19.06.2024 bis zum 15.09.2024 durchgeführt. Die Verbandsversammlung hat auf ihrer 74. Sitzung am 9. April 2025 beschlossen (Beschluss VV-03/25), die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Öffentlichkeitsbeteiligung und damit die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4 % bis 2027 auszurichten. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7 %, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1 % zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. Der Staffelungsbeschluss vom 24.04.2024 sowie alle weiteren auf 2,1 % Flächenausweisung abgestellten Beschlüsse wurden hiermit aufgehoben. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird anheimgestellt, zum Beschluss VV-03/25 Stellung zu nehmen. Die öffentliche Auslegung des Beschlusses findet vom 23. Juni bis 14. Juli 2025 statt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Hier geht’s zum Beteiligungsverfahren. Die Abwägungsdokumentation zu den Stellungnahmen wird auf den Internetseiten www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de veröffentlicht und ist in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg einsehbar. Thomas Beyer Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg

Beendet
23.06.2025 bis
14.07.2025
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011), seiner Begründung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die vierte Stufe des Beteiligungsverfahrens

Die Planungsregion Westmecklenburg umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP WM 2011 im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, der Speicherung und des Transports von Energie. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Darüber hinaus werden u.a. Festlegungen zu Solar- und Biogasanlagen sowie Geothermie getroffen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 15. September 2024 • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: energie4@afrlwm.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Wismarsche Straße 159, 19053 oder • mündlich (zur Niederschrift) abgegeben werden. Nähere verfahrensbezogene Informationen (u.a. zur Auslegung der Beteiligungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt.

Beendet
19.06.2024 bis
15.09.2024
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) einschließlich des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens

Am 26. Mai 2021 hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsver-bandes Westmecklenburg beschlossen, den Entwurf (Grobkonzept) über die allgemeinen Planungsabsichten zur Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freizugeben. Die Planungsregion (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Beendet
04.10.2022 bis
06.12.2022
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) sowie des Entwurfs des Umweltberichtes für die dritte Beteiligungsstufe

Am 26. Mai 2021 hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsver-bandes Westmecklenburg beschlossen, den im Ergebnis der Abwgung zur zweiten Stufe des Beteiligungsverfahrens aktualisierten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie sowie den aktualisierten Entwurf des Umweltberichtes für die dritte Beteiligungsstufe für die Planungsregion freizugeben. Die Planungsregion Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Beendet
31.08.2021 bis
02.11.2021
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) einschließlich Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung

Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung. Mageblich erfolgt in dem Zusammenhang die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht-zentralen Orten im Geltungsbereich des Planungsverbandes.

Beendet
31.08.2021 bis
02.11.2021

Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Bekanntmachung zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung über das weitere Verfahren der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011

Am 24.04.2024 hat die Verbandsversammlung beschlossen, den 4. Entwurf einschließlich Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung freizugeben. Gegenstand des 4. Entwurfs ist lt. Beschluss u.a. eine bis 2027 auszuweisende Windvorrangkulisse in Höhe von 2,1 % der Regionsfläche sowie Regelungen zur räumlichen Steuerung von Solarparks. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 19.06.2024 bis zum 15.09.2024 durchgeführt. Die Verbandsversammlung hat auf ihrer 74. Sitzung am 9. April 2025 beschlossen (Beschluss VV-03/25), die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Öffentlichkeitsbeteiligung und damit die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4 % bis 2027 auszurichten. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7 %, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1 % zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. Der Staffelungsbeschluss vom 24.04.2024 sowie alle weiteren auf 2,1 % Flächenausweisung abgestellten Beschlüsse wurden hiermit aufgehoben. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird anheimgestellt, zum Beschluss VV-03/25 Stellung zu nehmen. Die öffentliche Auslegung des Beschlusses findet vom 23. Juni bis 14. Juli 2025 statt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Hier geht’s zum Beteiligungsverfahren. Die Abwägungsdokumentation zu den Stellungnahmen wird auf den Internetseiten www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de veröffentlicht und ist in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg einsehbar. Thomas Beyer Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg

Beendet
23.06.2025 bis 14.07.2025
Zum Beteiligungsverfahren
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011), seiner Begründung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die vierte Stufe des Beteiligungsverfahrens

Die Planungsregion Westmecklenburg umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP WM 2011 im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, der Speicherung und des Transports von Energie. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Darüber hinaus werden u.a. Festlegungen zu Solar- und Biogasanlagen sowie Geothermie getroffen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 15. September 2024 • direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung) • per E-Mail an: energie4@afrlwm.mv-regierung.de • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Wismarsche Straße 159, 19053 oder • mündlich (zur Niederschrift) abgegeben werden. Nähere verfahrensbezogene Informationen (u.a. zur Auslegung der Beteiligungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt.

Beendet
19.06.2024 bis 15.09.2024
Zum Beteiligungsverfahren
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
...
Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) einschließlich des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens

Am 26. Mai 2021 hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsver-bandes Westmecklenburg beschlossen, den Entwurf (Grobkonzept) über die allgemeinen Planungsabsichten zur Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freizugeben. Die Planungsregion (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Beendet
04.10.2022 bis 06.12.2022
zur Abwägungsdokumentation
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
...
Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) einschließlich Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung

Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung. Mageblich erfolgt in dem Zusammenhang die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht-zentralen Orten im Geltungsbereich des Planungsverbandes.

Beendet
31.08.2021 bis 02.11.2021
zur Abwägungsdokumentation
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
...
Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) sowie des Entwurfs des Umweltberichtes für die dritte Beteiligungsstufe

Am 26. Mai 2021 hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsver-bandes Westmecklenburg beschlossen, den im Ergebnis der Abwgung zur zweiten Stufe des Beteiligungsverfahrens aktualisierten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie sowie den aktualisierten Entwurf des Umweltberichtes für die dritte Beteiligungsstufe für die Planungsregion freizugeben. Die Planungsregion Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Beendet
31.08.2021 bis 02.11.2021
zur Abwägungsdokumentation
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Zielnetzplanung Westmecklenburg im Rahmen der Weiterentwicklung des Regionalen Radverkehrskonzeptes

In einer Selbstverpflichtungserklrung haben sich die Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes 2019 dazu bekannt, die Rahmenbedingungen für den Radverkehr in Alltag und Freizeit grundlegend zu verbessern und damit den Radverkehrsanteil in der Planungsregion Westmecklenburg zu steigern. Im Radverkehr wird die Nachfrage maßgeblich vom Angebot beeinflusst Ein gutes und attraktives Radwegenetz mit einer entsprechenden flankierenden Infrastruktur steigert die Nutzung des Fahrrads bzw. den Radverkehrsanteil. D.h. es geht um eine sog. angebotsorientierte Planung, die der zunehmenden Nutzung stets ein Stck voraus ist. Der Regionale Planungsverband hat sich daher die konzeptionelle und umsetzungsorientierte Fortschreibung des Radwegekonzeptes Westmecklenburg aus 2009 vorgenommen. Fachlich wird der Prozess durch die Geschftsstelle des RPV und die AG Radverkehr des Planungsverbandes begleitet.

Beendet
07.04.2021 bis 03.05.2021
zur Abwägungsdokumentation
Regionalplanung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) sowie des Entwurfs des Umweltberichtes (zweite Stufe)

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat beschlossen, das Kapitel 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungs-programms Westmecklenburg fortzuschreiben. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie zur rumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, des Transports und der Speicherung von Energie. Mageblich erfolgt in dem Zusammenhang eine Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Beendet
05.02.2019 bis 10.04.2019
zur Abwägungsdokumentation