Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock – erster Entwurf

Die Region Rostock umfasst die Hansestadt und den Landkreis Rostock. Das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm soll bis zum Jahr 2035 gelten. Der Entwurf enthält Flächen zur Erweiterung des Rostocker Seehafens, Flächen für große Industrie- und Gewerbeansiedlungen und für Windparks in der gesamten Region. Der Entwurf enthält auch Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden, den Freiraumschutz und für weitere Raumnutzungen, die von überörtlicher Bedeutung sind. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet und dann nochmals veröffentlicht. Mit dem zweiten Entwurf wird auch ein Umweltbericht herausgegeben, in dem die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet werden. Die Beschlussfassung über das neue Raumentwicklungsprogramm ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 1. März 2024

• direkt auf dieser Webseite (zur Registrierung)

• per E-Mail an: beteiligung[at]afrlrr.mv-regierung.de

• per Brief an: Planungsverband Region Rostock, Doberaner Straße 114, 18057 Rostock

• mündlich (zur Niederschrift) an der oben genannten Anschrift

abgegeben werden. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt. Bitte nutzen Sie bevorzugt die elektronischen Wege und verzichten Sie auf doppelte Einsendungen. Eingangsbestätigungen werden nur auf elektronische Stellungnahmen versandt. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt.